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   VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13   

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VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13 (https://dejure.org/2014,3961)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.02.2014 - VerfGH 123/13 (https://dejure.org/2014,3961)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - VerfGH 123/13 (https://dejure.org/2014,3961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 OWiG, § 62 Abs 1 S 1 OWiG, § 33a StPO, § 25a Abs 2 StVG
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs (Art 15 Abs 1 Verf BE), auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 Verf BE) und des Willkürverbots (Art 10 Abs 1 Verf BE) durch Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenbescheid wegen ...

  • verkehrslexikon.de

    Zum Kostenbescheid nach Parkverstoß mit einem Carsharing-Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Zum Kostenbescheid nach Parkverstoß mit einem Carsharing-Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.).

    Ohne Nachweis der Zustellung eines Anhörungsbogens kann nicht davon ausgegangen werden, der Betroffene sei vor Erlass eines Kostenbescheids tatsächlich angehört worden (Beschluss vom 20. November 2013, a. a. O., Rn. 14).

    Die Unmöglichkeit der Behörde, den Fahrzeugführer mit angemessenem Aufwand zu ermitteln, darf das Gericht dabei ggf. anhand der Aktenlage nachprüfen und feststellen (Beschluss vom 20. November 2013, a. a. O., Rn. 15 f.).

  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.).

    Dabei darf das Gericht dem Betroffenen aber weder die Versäumung einer nicht nachweisbar möglichen Wahrnehmung seiner Rechte im Bußgeldverfahren unterstellen noch ihm aus anderen Gründen generell entgegenhalten, er hätte seine Einwendungen gegenüber der Bußgeldbehörde geltend machen müssen (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    Ein solches Vorgehen ist zwar nicht schon an sich unzulässig, kann und darf aber die stets zwingend gebotene einzelfallbezogene richterliche Prüfung nicht ersetzen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, juris Rn. 19).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    Die nach § 25a Abs. 2 StVG vorgesehene Anhörung im Verwaltungsverfahren kann zwar im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 16).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 - und - VerfGH 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    - VerfGH 114/07 - Rn. 7; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    a) Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Bescheid des Beteiligten zu 2 richtet, ist sie unzulässig, weil insofern keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG nicht korrigierbar gewesen wäre (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 - und - VerfGH 114/11 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschluss vom 19. Februar 2014 - VerfGH 123/13 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschluss vom 19. Februar 2014 - VerfGH 123/13 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 12.06.2019 - VerfGH 50/18

    Fachgerichtliche Annahme des Fortbestehens der Verpflichtung zur Zahlung des

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschluss vom 19. Februar 2014 - VerfGH 123/13 -, Rn. 16; st. Rspr., wie alle hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes Berlin abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung;

    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Ausländerbehörde und das Urteil des Verwaltungsgerichts wendet, folgt dies daraus, dass nur Verletzungen von Grundrechten gerügt werden, die im weiteren Verfahren korrigierbar waren (vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - VerfGH 123/13 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10, und vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 12, st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 89/15

    Wegen unzureichender Darlegung teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (Beschluss vom 19. Februar 2014 - VerfGH 123/13 - Rn. 16; st. Rspr.).
  • AG Andernach, 21.04.2021 - 2h OWi 145/21

    Parkverstoß - Fahrzeughalteranhörung vor Erlass des Kostenbescheids

    Ohne Nachweis des Empfanges eines Anhörungsbogens kann nicht davon ausgegangen werden, der Betroffene sei vor Erlass eines Kostenbescheids tatsächlich angehört worden (VerfGH Bln Beschl. v. 19.2.2014 - VerfGH 123/13).
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